1. Booking.com
Das Bundeskartellamt hat Ende Juni beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Causa „Best-Preis-Klauseln von Booking.com“ eingelegt. Der Hotelverband wird weiterhin offiziell Beigeladener des Verfahrens bleiben.
Damit kommt dem aus Sicht des IHA ebenso falschen wie fatalen Urteil des OLG keine Bestandskraft zu. Realistischerweise ist von einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr bis zu anderthalb Jahren auszugehen.
Aus diesem Grund empfiehlt der IHA allen Hoteliers in Deutschland, rein vorsorglich zur Wahrung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Booking.com, Abrechnungen zum Zwecke der Dokumentation auf jeden Fall zu archivieren und nicht nach Ablauf von zehn Jahren zu entsorgen.
2. Zahlungsverkehr
Die Zahlungsrichtlinie 2 (PSD 2) ist bereits seit Januar 2018 in Kraft. Um die PSD 2 einheitlich umzusetzen, verfasste die Europäische Bankenaufsichtsbehörde technische Regulierungsstandards (RTS), die ihre Wirkung ab dem 14. September 2019 entfalten.
Die RTS regeln unter anderem die sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“ (SCA). Danach müssen ab Mitte September alle elektronischen Zahlungen mit einer Zwei-Wege-Authentifizierung vorgenommen werden, wenn keine Ausnahmeregelung greift. Zahlungsvorgänge, bei denen der Gast nicht physisch anwesend ist, fallen unter die „Card Not Present Transactions“ und müssen neu eingestellt werden.
Es ist unbedingt angeraten, Kontakt zum Zahlungsdienstleister aufzunehmen, um mit ihm über die Anpassung der Zahlungsmodalitäten an die Erfordernisse der PSD 2 zu sprechen. Der IHA empfiehlt zusätzlich, die Informationsangebote des Hotelverbandes zu nutzen.
3. Melderecht
Nach einem Vorstoß der FDP-Bundestagsfraktion im Herbst 2018 haben sich nun auch Bündnis 90/Die Grünen für eine möglichst komplette Abschaffung der Hotelmeldepflicht ausgesprochen. Die Hotelmeldepflicht ist in ihrer bisherigen Form aus der Zeit gefallen und deren Reform seit vielen Jahren ein Kernanliegen des IHA.
Die massenhafte und anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung widerspricht allen Datenschutzgrundsätzen. Es sind zudem seit Jahrzehnten keinerlei Fahndungserfolge nachweisbar. Die klaffende Sicherheitslücke und Ungleichbehandlung zur „Sharing“ Economy ist eklatant. Für Hotels ist die Meldescheinprozedur in ihrer bisherigen Form eine massive bürokratische Belastung und für Gäste einfach nur lästig und unverständlich.
Eine komplette Abschaffung der Hotelmeldepflicht ist im nationalen Alleingang nicht möglich. Die Bundesregierung sollte sich daher das Ziel setzen, mit den europäischen Partnern das Schengener Durchführungsübereinkommen zeitnah zu modifizieren. Als erste Entlastungsmaßnahme sollte endlich ein komplett digitaler Check-in im Hotel ermöglicht werd